Sat, 3 February 2007 Am 13. und 15. Februar will mich die Uni Passau ob meiner wirtschaftlichen Kenntnisse prüfen. Bis dahin (in Klammer: in nur 10 Tagen) sollten für mich unter anderem Sinn machen:
Das allseits beliebte Stufenwertzahlverfahren:
Ist das nicht der Brüller?
"Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, so ist die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer nach den Sätzen 2 bis 4 zu berechnen.
Versteht Ihr was ich meine? Category: Wissenswertes -- posted at: 10:54 AM Comments[10] |
posted by: Ike on Sat, 2/3 11:47 AM EST
Definieren Sie die Bühner'sche Logik in Anlehnung eines durchschnittlichen Studenten S uas Passau, der weder Zeit, noch Lsut hat für solche Sache!
posted by: Lu on Tue, 2/27 02:26 PM EST
das mit der Fünftelregelung ist so eine Sache. Entweder man kann es oder halt nicht :-) Ich bin der Sache aus dem Weg gegangen. I.d.R. gibt sowas nur wenige Punkte. Das hat mir ein Dozent beim StB-Vorbereitungskurs erzählt. Er kanns auch nicht :-)
Aber jetzt kannst du es ja schon.







Am 13. und 15. Februar will mich die Uni Passau ob meiner wirtschaftlichen Kenntnisse prüfen. Bis dahin (in Klammer: in nur 10 Tagen) sollten für mich unter anderem Sinn machen: