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Sebastian Clauss
Am 13. und 15. Februar will mich die Uni Passau ob meiner wirtschaftlichen Kenntnisse prüfen. Bis dahin (in Klammer: in nur 10 Tagen) sollten für mich unter anderem Sinn machen:

Das allseits beliebte Stufenwertzahlverfahren:
"Die Anforderungsmerkmale werden durch Gewichtungen in eine Rangskala der relativen Bedeutung zueinander gebracht.
Jedes Merkmal wird überdies in Ausprägungsstufen unterteilt und mit Punktbewertungen versehen.
Die Arbeitsplätze sind daraufhin einzustufen, welche Anforderungsart einem Arbeitsplatzinhaber welche Beanspruchungshöhe abverlangt."

Ist das nicht der Brüller?
Auch gut der hier:

"Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, so ist die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer nach den Sätzen 2 bis 4 zu berechnen.
Die für die außerordentlichen Einkünfte anzusetzende Einkommensteuer beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrages zwischen der Einkommensteuer für das um die diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zu versteuernde Einkommen) und der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte"

Versteht Ihr was ich meine?
Was ich sagen wollte: die nächste Wahnzeit kommt Mitte Februar!
Mit der Bitte um Euer Verständnis, als auch Euer Mitgefühl verbleibe ich mit geschäftstüchtigem Gruß,

(gez.) S. Clauß

Category: Wissenswertes -- posted at: 10:54 AM
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